Ehrenordnung

Turn-und Handballclub Westerkappeln e.V. (THC)

Die bereits in 1976 gefasste Ehrenordnung des THC wird wie folgt geändert und ergänzt:

Der THC kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport

  1. langjährige Mitglieder ehren
  2. die Ehrenmitgliedschaft verleihen
  3. das Amt des Ehrenvorsitzenden verleihen

Eine Ehrung für langjährige Mitgliedschaft erfolgt in der Mitgliederversammlung, wenn jemand 10 Jahre, 25 Jahre, 40 Jahre oder 50 Jahre Mitglied im THC ist.

Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie erhalten Beitragsfreiheit.

Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenvorsitzende können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen des Hauptvorstandes teilnehmen. Sie erhalten Beitragsfreiheit.

Vorschläge für die Ernennung zu Ehrenmitgliedern/Ehrenvorsitzenden sind dem Vorstand anzuzeigen und in die Mitgliederversammlungen